Kostenübernahme Logopädie

Kostenübernahme für logopädische Behandlungen bei Kindern
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für logopädische Behandlungen bei Kindern vollständig.
Erforderlich dafür ist eine ärztliche Verordnung, die je nach Störungsbild der Kinder- und Jugendarzt, der HNO-Arzt, der Phoniater, der Kieferorthopäde, der Zahnarzt, der Hausarzt oder der Neurologe ausstellt.
In der Regel werden zunächst meist 10 Therapieeinheiten zu 30 – 45 Minuten verordnet. Nach Ablauf dieser Behandlungssequenz informiere ich den behandelnden Arzt über die genaue Diagnose, den Therapieverlauf , den aktuellen Behandlungsstand, sowie darüber, ob Ihr Kind eine logopädische Folgeverordnung benötigt, um die Therapie fortzuführen.
shutterstock_282192995Kostenübernahme für logopädische Behandlungen bei Erwachsenen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei erwachsenen Patienten 90 % der Kosten für logopädische Therapien. Die Selbstbeteiligung der Patientin/ des Patienten liegen demnach bei 10%. Hinzu kommt eine Beteiligung von 10,- Euro pro Verordnung, eine so genannte “Verordnungsblattgebühr“. Unter gewissen Umständen kann man von den Selbstkosten befreit werden. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse.
Um eine logopädische Behandlung zu erhalten, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, die je nach Störungsbild der HNO-Arzt, der Phoniater, der Kieferorthopäde, der Zahnarzt, der Hausarzt oder der Neurologe ausstellt.
In der Regel werden zunächst 10 Therapieeinheiten zu 45 -60 Minuten verordnet. Nach Ablauf dieser Behandlungssequenz informiere ich den behandelnden Arzt über die genaue Diagnose, den Therapieverlauf, den aktuellen Behandlungsstand, sowie darüber, ob Sie eine logopädische Folgeverordung benötigen, um die Therapie fortzuführen.
Falls die Patientin/ der Patient aufgrund starker körperlicher Beeinträchtigungen (z.B. nach Kopfverletzung oder Schlaganfall) nicht in der Lage ist, meine Praxis aufzusuchen, so werden die logopädischen Behandlungen vom Arzt als “Hausbesuch” verordnet, d.h. dass ich die Therapie mit dem Patienten je nach Bedarf im Krankenhaus, Seniorenheim bzw. bei ihm zu Hause durchführe.
Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie mich an, ich informiere Sie gern!